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Sicher und mobil – Unser Ratgeber rund um das Thema Verkehrsrecht

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, wird früher oder später mit Regelverstößen konfrontiert. Ob als, Auto-, Motorrad-, Radfahrer oder auch als Fußgänger: Jeder Mensch ist im unterschiedlichen Maße Verkehrsteilnehmer und sollte die Verkehrsregeln beachten. Viele der möglichen Konflikte, die sich durch Verkehrsverstöße ergeben, werden friedlich beigelegt. Manchmal ist das aber nicht möglich. Dann ist es von Vorteil, wenn man einen erfahrenen  Rechtsanwalt an seiner Seite hat, der sich auskennt, mögliche Bußgeldbescheide abwehren kann und dein Vermögen und deine Fahrerlaubnis schützt.

Wir haben mit Jörg Schmeißer, ADAC Vertragsanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Sitz in Meerane, gesprochen. Der zweifache Familienvater ist in Folge des  Studiums der Rechtswissenschaften in Dresden seit 01.06.2001 als zugelassener Rechtsanwalt tätig und besitzt seit Februar 2005 eine eigene Kanzlei in Meerane. In dieser unterstützt er seine Mandanten in den Bereichen Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Unfallschadensregulierung, Kaufvertragsrecht (Gewährleistung), Fahrzeugkauf und Führerscheinangelegenheiten. Er gibt’s uns Tipps in Sachen Verkehrsrecht und verrät, welche Besonderheiten es zu beachten gibt.


 

  • Guten Tag Herr Schmeißer, wir freuen uns, dass Sie für unser heutiges Interview Zeit gefunden haben und unseren Lesern einen Einblick in Ihr Aufgabengebiet geben. Sie haben uns um ein Treffen auf dem Sachsenring zu diesem Termin gebeten. Warum haben Sie sich diese Location ausgesucht?

Ich interessiere mich nicht nur während meiner Arbeitszeit für Verkehrsangelegenheiten, sondern auch in meiner Freizeit. Ich bin begeisterter Motorsportfan, sei es die Formel 1, die DTM oder auch die MotoGP. Mich faszinieren die Technik der Autos, der Geschwindigkeitsrausch und die taktischen Manöver. Vor einigen Jahren habe ich daher auch meine Leidenschaft mit meinem Beruf verbunden und bin im Deutschen Motorsportbund (DMSB) Vorsitzender Richter der Berufungskammer Motorradsport.

 

  • Was gibt es sonst noch zu Ihrer Person zu sagen?

Ich stamme aus Meerane und bin nach meinem Studium der Rechtswissenschaften in Dresden auch wieder in die Heimat zurückgekommen. Seit Februar 2005 habe ich meine Kanzlei in Meerane. Ich bin glücklich verheiratet und habe zwei Kinder. In meiner Freizeit spiele ich gemeinsam mit meiner Frau Saxophon im Blasmusikverein Meerane 1968 e.V. Ich bin sehr sportbegeistert und verfolge mit großer Leidenschaft die 1. Bundesliga.

 

  • Sie arbeiten jetzt schon seit über 15 Jahre als Anwalt in Meerane. Auf welchen Rechtsgebieten sind Sie tätig?

Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt zu fast 100 Prozent im Bereich des Verkehrsrechts. Das hat sich über die Jahre hinweg aufgebaut. Voraussetzung hierfür war die Spezialisierung in diesem Fachgebiet. Nachdem ich in den ersten Jahren meiner Tätigkeit mehrere Rechtsgebiete abdeckte, merkte ich sehr schnell mein besonderes Interesse für den Bereich des Verkehrsrechts und habe nach Möglichkeiten gesucht, mich auf diesem Gebiet weiterbilden und spezialisieren zu können. Somit folgte eine Anfrage beim ADAC, ob eine Zusammenarbeit möglich wäre. Ich wusste, dass für den ADAC sogenannte Vertragsanwälte tätig sind, die ADAC-Mitglieder und natürlich auch alle anderen Rechtssuchenden, also auch Nichtmitglieder, auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsrechts unterstützen und beraten. Ich hatte Kontakt zum damaligen Vorsitzenden des ADAC Sachsens, Herrn Köhler-Totzki, und dieser empfahl mir eine Bewerbung und mit der Maßgabe den Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht zu absolvieren. Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen und ich wurde als Vertragsanwalt für den ADAC bestellt. Die überwiegende Anzahl der Mandate betrifft den Bereich des Verkehrsrechts.

 

  • Dieser Bereich ist ja sehr umfassend. Mit welchen Problemen können und sollten Mandanten zu Ihnen kommen?

Zu dem Bereich des Verkehrsrechts gehören Ordnungswidrigkeitenverstöße (Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtblitzer, Abstandsverstöße, Alkoholfahrten und Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln), die Unfallregulierung, alle Fragen rund um den Autokauf (z.B. die Gewährleistungsansprüche) und das Autoleasing, Verkehrsstrafrecht (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr etc.), Führerscheinangelegenheiten und auch das Reiserecht. Das Gebiet des Verkehrsrechtes ist in allen Bereichen in der heutigen Zeit sehr vielschichtig, geprägt durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und eine umfassende Rechtsprechung zu verschiedensten Problemen und Einzelfällen. Es empfiehlt sich also in jedem Fall die fachkundige Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen, um das bestmögliche realistische Ergebnis für den Mandanten erzielen zu können. Denken Sie zum Beispiel an die Regulierung der Schadensersatzansprüche bei einem Autounfall. Jede Versicherung hat geschulte Juristen, die natürlich versuchen, die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten und denen der Geschädigte in der Regel aufgrund mangelnder Sachkenntnis schutzlos ausgeliefert ist. Wenn ich Bauchschmerzen habe, gehe ich ja auch zum Arzt und lasse mir von einem Spezialisten helfen. Nichts anders mache ich auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes.

 

  • Fast jeder kennt die Situation: Einmal kurz auf der Autobahn nicht aufgepasst, das Temposchild nicht gesehen, und schon ist es passiert, man wurde geblitzt. Wie sollte man sich jetzt verhalten?

Nachdem das erste Schreiben der Behörde eingeht, nicht darauf reagieren, weder in der Behörde anrufen noch den Fragebogen ausfüllen. Im besten Fall immer so schnell wie möglich den Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und diesem um Rat fragen, da es sich entweder um einen Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen des Betroffenen oder einen Bußgeldbescheid handelt. Hier ist ein auf den Einzelfall abgestimmtes Vorgehen gefragt. Bei einem Zeugenfragebogen wird in der Regel der Halter des Fahrzeuges durch die Bußgeldbehörde angeschrieben, da die Behörde sich in diesem Fall nicht sicher ist, ob der Halter des Fahrzeuges auch der Fahrzeugführer ist. Hier wird in der Regel ohne anwaltliche Hilfe der erste Fehler begangen und der tatsächliche Fahrzeugführer benannt, sodass ein Bestreiten der Fahrereigenschaft als erste Verteidigungsstrategie nicht mehr in Frage kommt. Sie sehen schon an diesem einfachen Bespiel, dass es immer ratsam ist, den Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

 

  • Auch ein Unfall ist schnell geschehen, was gilt es hier zu beachten?

Nach dem Unfall sollte man so schnell wie möglich die Vertragswerkstatt zwecks Begutachtung des Schadens und den Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und nicht die gegnerische Versicherung kontaktieren. Wichtig zu wissen ist auch, dass bei einem unverschuldeten Unfall unter anderem die Kosten für den Sachverständigen und den eigenen Rechtsanwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Sollte es beim Unfall zu Verletzungen kommen, hat der Geschädigte u.a. Anspruch auf Schmerzensgeld, je nach Art und Umfang der Verletzung. In manchen Fällen hat der Geschädigte auch einen Anspruch auf den sogenannten Haushaltsführungsschaden, man kann das als Entschädigung für die Zeit sehen, in der man aufgrund der Verletzungen im Haushalt nur eingeschränkt oder gar nicht tätig sein kann. Es empfiehlt sich daher immer bei einem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu zu ziehen, um alle entstandenen Ansprüche durchzusetzen. Ein großes Streitthema mit den gegnerischen Versicherungen ist z.B. das Thema der Mietwagenkosten. Für die Dauer der Reparatur des Unfallfahrzeuges hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Erstattung der tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten. Bei der Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten gibt es bei den verschiedenen Gerichten keine einheitliche Rechtsprechung, sodass es oft zu Kürzungen durch die gegnerischen Versicherungen kommt. Die Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hier geboten.

 

  • Noch eine Frage, die Ihnen bestimmt schon oft gestellt wurde. Ich streife auf dem Parkplatz einen anderen geparkten Pkw. Der Fahrer ist leider nicht im Auto und auch nach 10 Minuten warten kommt er nicht. Ist es ausreichend, wenn ich einen Zettel mit meinen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) an dem geschädigten Fahrzeug hinterlasse?

Nein. Durch das Hinterlassen des Zettels und des Verlassens der Unfallstelle verwirklicht man dennoch den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der sogenannten Fahrerflucht, welche eine Straftat darstellt. In diesem Fall sollte man also immer entweder warten, bis der Fahrzeugführer des beschädigten Fahrzeuges kommt oder sich mit der Polizei in Verbindung setzen, während man am Unfallort wartet oder sich schnellstmöglich zur nächst gelegenen Polizeidienststelle begeben.

 


 

 

Jörg Schmeißer | Fachanwalt für Verkehrsrecht | ADAC Vertragsanwalt | Äußere Crimmitschauer Straße 9 | 08393 Meerane

Telefon +49 (0) 3764 186156 | Telefax +49 (0) 3764 186157 | www.schmeisser-meerane.adac-vertragsanwalt.de